Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Kind waren bisher über seine Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Mit Aufnahme des Studiums hat sich das Kind innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und ist weiterhin in der privaten KV der Eltern versichert. Nunmehr nimmt das Kind eine Beschäftigung auf, welche aus der Abrechnung als Werkstudent fällt, kurzfristige Beschäftigung ist auch nicht möglich. Er ist weiterhin Student und die Beschäftigung geht vom 1.07.2025 bis 31.12.2025. Ist es korrekt, dass sich der Student trotz privater Familienversicherung bei den Eltern und vorliegender Befreiung von der gesetzlichen KV sich eine GKV für den begrenzten Zeitraum 01.07. bis 31.12.2025 suchen muss? Was passiert nach dem 31.12.2025. Gilt danach weiterhin die Befreiung von der gesetzlichen KV und die private Familienversicherung bei den Eltern lebt automatisch wieder auf oder muss die Befreiung von der gesetzlichen KV im Januar 2026 neu beantragt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge