Expertenforum - Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit

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  • 01
    Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter hat eine Vollzeittätigkeit (39 Wochenstunden) aufgenommen. Sein Brutto-Einkommen beträgt 3.000 EUR. Nun teilt er uns mit, dass sein Status bei Arbeitsaufnahme, der eines Selbstständigen sei. Aus diesem Grund bestünde keine Versicherungspflicht in der KV/PV. Hinsichtlich der selbstständigen Tätigkeit ist nichts bekannt, außer dass diese im Ausland ausgeübt wird. Wie ist hier die Versicherungspflicht zu beurteilen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Meikel

     

  • 02
    RE: Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit



     

  • 03
    RE: Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    hätten Sie vielleicht noch Ihre Antwort für mich? Herzlichen Dank.

  • 04
    RE: Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit

    Hallo Meikel,
     
    nach Behebung der technischen Schwierigkeiten erhalten Sie nun die folgende Stellungnahme.
     
    Hierbei ist nach unserem Verständnis vordergründig zu klären, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.
     
    Bei Personen, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten der EU, des EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich beschäftigt und/oder selbstständig tätig sind, gelten einheitlich die Rechtsvorschriften „eines“ Mitgliedstaates.

    Für die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften ist jeweils der Mitgliedstaat zuständig, in dem die betreffende Person ihren Lebensmittelpunkt hat (Wohnstaat).
     
    Wir empfehlen Ihnen, den GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, Pennefeldsweg 12 c in 53177 Bonn zur weiteren Vorgehensweise in dieser Frage zu kontaktieren.
     
    Sofern sich bei der Prüfung herausstellen sollte, dass für den beschäftigten Arbeitnehmer die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die selbstständige Tätigkeit „haupt- oder nebenberuflich“ ausgeübt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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