Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter hat eine Vollzeittätigkeit (39 Wochenstunden) aufgenommen. Sein Brutto-Einkommen beträgt 3.000 EUR. Nun teilt er uns mit, dass sein Status bei Arbeitsaufnahme, der eines Selbstständigen sei. Aus diesem Grund bestünde keine Versicherungspflicht in der KV/PV. Hinsichtlich der selbstständigen Tätigkeit ist nichts bekannt, außer dass diese im Ausland ausgeübt wird. Wie ist hier die Versicherungspflicht zu beurteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Meikel