Liebes Team,
ich habe folgende Frage:
Ein Mandant von uns ist selbstständig tätig und privat krankenversichert.
Nun möchte er bei einem anderen Unternehmer als Arbeitnehmer angemeldet werden und ein Gehalt beziehen.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Sozialversicherungspflicht aus? Ist der Nebenjob sozialversicherungspflichtig oder welche Voraussetzungen müssen beachtet werden, damit keine gesetzliche Krankenkassenpflicht anfällt?
Was ist mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Mit freundlichen Güssen