Bei uns ergibt sich aktuell der Fall, dass eine Arbeitnehmerin zum 10. Oktober 2022 von den USA nach Deutschland gezogen ist. Die Dame arbeitet jedoch noch bis zum 31. Dezember 2022 für den Mutterkonzern mit Sitz in den USA.
Erst zum 1. Januar 2023 arbeitet Sie für das Tochterunternehmen mit Sitz in Deutschland.
Wie verhält es sich mit dem Zeitraum 10. Oktober bis 31. Dezember 2022? Muss die Arbeitnehmerin sich hier selbst in Deutschland versichern? Besteht eine Pflicht zu deutschen Sozialversicherung.
Die Muttergesellschaft hat noch Sozialversicherungsbeiträge in den USA bis zum 31. Dezember 2022 entrichtet.
Vielen Dank für Ihre Auskunft und Unterstützung.