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  • 01
    Versicherungspflicht bei Hauptbeschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

    Liebes Expertenteam,

    wir haben einen neuen Mitarbeiter in Vollzeit. Bevor er bei uns anfing, war er selbstständig tätig und privat krankenversichert. Diese Tätigkeit läuft neben der Beschäftigung bei uns weiter, da er ca. drei Mitarbeiter beschäftigt.

    Wie sieht das mit seiner Versicherungspflicht aus? Ist er weiterhin hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und daher von der Krankenversicherungspflicht befreit oder ist er versicherungspflichtig, da er Vollzeit bei uns beschäftigt ist?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

  • 02
    RE: Versicherungspflicht bei Hauptbeschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

    Hallo LM-Personal,
     
    entscheidend für die Hauptberuflichkeit ist, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und vom zeitlichen Umfang her die übrige Erwerbstätigkeit deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.  
     
    Dabei stellt die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer ein Indiz für den Umfang einer selbstständigen Tätigkeit dar. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der mit der Leitungsfunktion verbundene Zeitaufwand dem Selbstständigen als Arbeitgeber genauso zuzurechnen ist, wie das wirtschaftliche Ergebnis der von ihm (evtl.) beschäftigten Arbeitnehmer.
     
    Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Selbstständigkeit gegenüber dem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit bei Ihnen im Vordergrund steht und demnach keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, sondern nur Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Der Krankenversicherungsschutz des Arbeitnehmers kann hierbei im Rahmen seiner privaten Krankenversicherung fortgesetzt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Versicherungspflicht bei Hauptbeschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Also obwohl er Vollzeit bei uns beschäftigt ist, ist er nicht versicherungspflichtig. Wie sieht es mit dem Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung aus? Müssen wir diesen als Arbeitgeber zahlen?

  • 04
    RE: Versicherungspflicht bei Hauptbeschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

    Hallo LM-Personal,
     
    wie wir Ihnen bereits in unserer ersten Antwort mitgeteilt haben, unterliegt das Beschäftigungsverhältnis deshalb nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, da der wirtschaftliche Schwerpunkt nach unserem Verständnis – insbesondere durch die Beschäftigung mehrerer Mitarbeiter – eindeutig bei der selbstständigen Tätigkeit liegt. Das Vorliegen einer „Vollzeitbeschäftigung“ hat bei der Beurteilung der Gesamtbetrachtung keinerlei Auswirkung.
     
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht, weil hauptberuflich selbstständige Personen nicht zu den in § 257 Abs. 2 SGB V (Pflegeversicherung § 61 Abs. 2 SGB XI) genannten Personenkreisen gehören.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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