Liebes Expertenteam,
wir haben einen neuen Mitarbeiter in Vollzeit. Bevor er bei uns anfing, war er selbstständig tätig und privat krankenversichert. Diese Tätigkeit läuft neben der Beschäftigung bei uns weiter, da er ca. drei Mitarbeiter beschäftigt.
Wie sieht das mit seiner Versicherungspflicht aus? Ist er weiterhin hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und daher von der Krankenversicherungspflicht befreit oder ist er versicherungspflichtig, da er Vollzeit bei uns beschäftigt ist?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße