Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie uns mitteilen, ob die Datenstelle der Rentenversicherung bei einer DEÜV-Anmeldung bei folgenden zwei Personengruppen (betroffen sind Ausländer*innen) eine Sozialversicherungsnummer vergibt und an den Arbeitgeber zurückmeldet, wenn zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde?
1. Personengruppenschlüssel „121“ für Geringverdiener mit der Beitragsgruppe 1111
2. DEÜV-Personengruppe "190" mit der Beitragsgruppe 0000
Vielen Dank.