Expertenforum - Versicherungsnummernnachweis / Antrag bei Ausländer*innen

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  • 01
    Versicherungsnummernnachweis / Antrag bei Ausländer*innen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    können Sie uns mitteilen, ob die Datenstelle der Rentenversicherung bei einer DEÜV-Anmeldung bei folgenden zwei Personengruppen (betroffen sind Ausländer*innen) eine Sozialversicherungsnummer vergibt und an den Arbeitgeber zurückmeldet, wenn zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde?


    1. Personengruppenschlüssel „121“ für Geringverdiener mit der Beitragsgruppe 1111


    2. DEÜV-Personengruppe "190" mit der Beitragsgruppe 0000


    Vielen Dank.



     

  • 02
    RE: Versicherungsnummernnachweis / Antrag bei Ausländer*innen

    Guten Tag,
     
    die Versicherungsnummern werden von der Deutschen Rentenversicherung vergeben, spätestens, wenn die Person das erste Mal eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnimmt – egal, ob Ausbildung, Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob. In der gesetzlichen Krankenversicherung dient sie als Grundlage für die bundeseinheitliche Versicherungsnummer.
     
    Der elektronische Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber ist bei einer Anmeldung durchzuführen. Die Abfrage der Versicherungsnummer wird im elektronischen Verfahren an die DSRV (Datenstelle der Träger der Rentenversicherung) gestellt. Die DSRV prüft, ob eine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer vorhanden ist und teilt das Ergebnis per Rückmeldeverfahren mit. Wenn keine oder keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer möglich ist, wird dies entsprechend zurückgemeldet. Die DEÜV-Anmeldung Grund 10 erfolgt dann bei der Lohnabrechnung ohne Versicherungsnummer.
     
    Sollte noch keine Sozialversicherungsnummer für den Arbeitnehmer existieren, beantragt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer mit der Anmeldung zur Sozialversicherung. Dazu benötigt der Arbeitgeber den Geburtsnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geburtsland sowie die Angaben zum Geschlecht.
     
    Die Deutsche Rentenversicherung vergibt dann eine Sozialversicherungsnummer.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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