Sehr geehrtes Expertenteam,
ich bitte um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:
Wir werden einen Mitarbeiter (Jahrgang 1964, Alter 61 Jahre) einstellen, der die polnische Staatsbürgerschaft hat und auch dort gearbeitet hat.
Er war von 2006 - 2008 letztmalig in Deutschland tätig. Der damalige SV-Status ist unbekannt. Seit 2009 hatte er keine Beschäftigung in Deutschland mehr.
Sein Gehalt wird über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Kann er unter diesen Voraussetzungen bei seiner Arbeitsaufnahme zum 01.01.2026 in Deutschland eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse wählen oder muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und viele Grüße
Payroll_HR_2024