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  • 01
    Versicherungsfreiheit oder -pflicht?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Angestellte hatte bislang 9111 in der SV und sie hat bis Juni Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie kein Entgelt erhalten. Im Juli kommt sie aus der Elternzeit zurück. Wenn ich ihr monatliches Entgelt mal 12 Monate nehme, dann kommt sie damit über die JAEG 2026. Wenn ich nur das tatsächlich an sie ausgezahlte Entgelt in 2026 nehme, dann wird sie unter der JAEG 2026 bleiben, weil sie in den ersten 6 Monaten aufgrund von Elternzeit nichts verdient hat. Ich bin der Meinung, dass ich das Juligehalt mal 12 Monate fiktiv nehmen muss und sie somit über der JAEG und 9111 bleibt. Ist dies korrekt?

  • 02
    RE: Versicherungsfreiheit oder -pflicht?

    Hallo PersonalHR,
     
    eine komplette Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Elternzeit führt nicht zu einem Wechsel im Versicherungsstatus. War ein Arbeitnehmer vor Eintritt der Elternzeit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Unterbrechung erhalten.
     
    Der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze über- bzw. unterschreitet, jeweils zu Beginn der Beschäftigung, am Beginn eines neuen Kalenderjahres sowie bei jeder dauerhaften Veränderung vorzunehmen.
     
    Dabei ist unter Berücksichtigung des ab „diesem Zeitpunkt“ maßgebenden Arbeitsentgelts eine neue sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Dazu ist das Gehalt mit 12 Monaten (Bsp.: maßgebender Zeitraum: Monat Juli 2026 bis Juni 2027 = 12 Monate) zu multiplizieren und regelmäßige Einmalzahlungen (z. B. tariflich zustehendes Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind ggf. hinzuzurechnen. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung außen vor.
     
    Daher bestätigen wir beabsichtigte Vorgehensweise, das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf 12 Monate hochzurechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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