Hallo zusammen,
unser Mitarbeiter wurde 2024 eingestellt. Aufgrund seiner zweiten Beschäftigung in Österreich und seines Auslandswohnsitzes wurden die österreichischen Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung angewendet. Eine Prüfung der JAEG-Grenzen war zum Jahreswechsel daher nicht möglich.
In diesem Jahr hat er seine zweite Beschäftigung im Ausland beendet und zieht wieder nach Deutschland. Die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung ist in diesem Fall wieder notwendig, und die Anmeldung wird von uns veranlasst. Da sein Einkommen die JAEG-Grenzen überschreiten würde, könnte er die Versicherungsfreiheit erlangen.
Unsere Frage ist jedoch: Ab wann? Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses zum Jahresende. Aufgrund der ersten Anmeldung unter den deutschen Rechtsvorschriften in diesem Jahr kann der Mitarbeiter mit dem geschätzten Einkommen möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, ähnlich wie bei einer Neueinstellung.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen