Guten Morgen,
wir benötigen Ihre Unterstützung zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit Mitarbeitern, die sich in der Altersteilzeit befinden, älter als 60 Jahre sind und bislang pflichtversichert nach Personengruppe 1111 geführt wurden.
1. Wird bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) die Rentenversicherungs Aufstockung gemäß Altersteilzeitgesetz mitberücksichtigt?
2. Was ist der korrekte Umgang, wenn das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreitet? Ist eine Ummeldung der betroffenen Mitarbeiter von der Personengruppe 1111 zur Personengruppe 9111 erforderlich?
3. Haben die Mitarbeiter in diesem Alter die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, oder verbleiben sie freiwillig gesetzlich versichert?
Wir bitten um eine kurze schriftliche Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Julia