Sehr geehrtes Expertenteam,
Beschäftigter ist seit 16.05.2022 krank, am 02.10.2023 endete die Zahlung des Krankengeldes. Seitdem bezieht er Arbeitslosengeld. Nun endet auch diese Zahlung. Der Beschäftigte möchte nun seinen Resturlaub und seine noch offenen Überstunden ausbezahlt erhalten.
Wir würden dies in einer Einmalzahlung machen. Der Beschäftigte wünscht jedoch, dass wir ihn wieder anmelden und er den Urlaub und die Überstunden als Beschäftigter "abfeiert".
Ist dies möglich und kommt es dann tatsächlich zu einer Anmeldung ? Eigentlich ist der Beschäftigte ja noch arbeitsunfähig.