Guten Tag, die Verscheibung der Auszahlung einer Abfindung (ins folgejahr) aus steuerlichen Gründen ist ja grundsätzlich möglich, sofern diese vor der eigentlichen Fälligkeit vereinbart wurde.
Im aktuellen Fall wurde 2021 ein Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023 mit Fälligkeit einer Abfindung bei Austritt vereinbart. Kann der Arbeitnehmer nach diesem Aufhebungsvertrag die ursprünglich vertraglich vereinbarte Fälligkeit nochmals in 2024 verschieben oder ist dies ausgeschlossen, da im Aufhebungsvertrag bereits eine Fälligkeit vereinbart wurde (mit Austritt).
Ist eine Verschiebung damit grundsätzlich möglich, wenn die Abfindung noch nicht fällig wurde?
Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.