Guten Tag,
letztes Jahr haben wir unsere Mitarbeiter bzgl. den Nachweisen der Elterneigenschaft angeschrieben und aufgefordert uns die entsprechenden Nachweise einzureichen.
Eine Mitarbeiterin hat uns heute (03.09.2024) drei Geburtsurkunden ihrer Kinder zukommen lassen.
Alle Kinder sind unter 25 Jahre. Das hatten wir bisher nicht berücksichtigt.
Ist man als Arbeitgeber verpflichtet, die Korrektur ab dem 01.07.2023 vorzunehmen? Oder ab wann muss die Änderung vorgenommen werden?
Wie verhält es sich dann, wenn die Nachweise elektronisch abgerufen werden, werden diese mit Gütigkeit zum 01.07.2023 abgerufen?
Vielen Dank und viele Grüße