Expertenforum - Verpflichtung zur Erstattung der Krankenkassen nach dem AAG

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  • 01
    Verpflichtung zur Erstattung der Krankenkassen nach dem AAG

    Guten Tag,

    der Arbeitnehmer legt keine AU vor, im Ergebnis war er nicht beim Arzt.

    Besteht seitens der Krankenkassen eine gesetzliche Verpflichtung, dem Arbeitgeber

    die Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer (anteilig)zu erstatten und wenn ja, wie lange?

  • 02
    RE: Verpflichtung zur Erstattung der Krankenkassen nach dem AAG

    Hallo Göring & Kocher StB,
     
    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes weiterzuzahlen (§ 2 Abs. 2 AAG).
     
    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981) und ist nach unserer Auffassung unkritisch, solange die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als 3 Tage dauert.
     
    Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden (§ 4 AAG).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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