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  • 01
    Verpflegung Haushaltshilfe im Haushalt des AG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe erhält Verpflegung im Haushalt des Arbeitgeber kostenlos gestellt. Ist die Mahlzeitgestellung ebenfalls sozialversicherungsrechtlich abzurechnen?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Verpflegung Haushaltshilfe im Haushalt des AG

    Guten Tag,
     
    zum Arbeitslohn gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns auch als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil.
     
    Die beitragsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus den § 14 Abs. 1, Satz 1 SGB IV in Verb. Mit § 1 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 SvEV.
     
    Zur Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert. Am häufigsten wird ein geldwerter Vorteil in Form der Sachbezüge gewährt.
     
    Grundsätzlich gilt, dass ein geldwerter Vorteil, soweit er steuerpflichtig ist, auch beitragspflichtig ist. Sind für bestimmte geldwerte Vorteile, wie z. B. für freie Verpflegung Sachbezugswerte festgesetzt worden, gelten sie in dieser Höhe als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
    Mit folgendem Link kommen zu zu unserem Fachportal und den aktuellen Sachbezugswerten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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