Sachverhalt: Mitarbeiter erhalten eine leistungsorientierte Vergütung im Mai. Diese können Sie in eine Vermögensbeteiligung (Mitgliedschaftsanteile) umwandeln. Bis zu einem Betrag von 2000 € sind diese steuerfrei, bei Entgeltwandlungen sozialversicherungspflichtig oder ? Es stellt sich nun die Frage, erfüllt die leistungsorientierte Vergütung (Einmalzahlung) das Kriterium des Zusätzlichkeitserfordernisses , um dann in eine Vermögensbeteiligung umgewandelt zu werden. Wie sieht das die Sozialversicherung ?
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Vermögensbeteiligung
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RE: Vermögensbeteiligung
Hallo Frau Amann,
die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben am 04.05.2023 zur „beitragsrechtlichen Behandlung von zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährter steuerfreier oder pauschalbesteuerter Entgeltbestandteile“ festgelegt, dass bei Entgeltumwandlungen im Sinne eines vorherigen Entgeltverzichts und daraus resultierenden neuen Zuwendungen des Arbeitgebers im Beitragsrecht regelmäßig davon auszugehen ist, dass es an der Zusätzlichkeit der neuen Zuwendung fehlt und damit keine Beitragsfreiheit besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt.
Daher unterliegt die von Ihnen beschriebene Umwandlung von Arbeitsentgelt in eine Vermögensbeteiligung nach unserem Verständnis der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, von der zuständigen Krankenkasse eine beitragsrechtliche Stellungnahme anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
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