Guten Tag,
die Ausbildungszeit verlängert sich ja um den Zeitraum der Elternzeit. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Verlängert sich die Ausbildungszeit nur auf Antrag des Auszubildenden oder automatisch?
- Gibt es eine Frist bis wann der Auszubildende den Antrag stellen muss?
- Wird der Zeitraum (8 Wochen) Mutterschutz nach der Geburt mit angerechnet?