Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin als kurzfristig Beschäftigte beschäftigt vom 16.10.25 bis 31.12.25 zunächst.
Die wöchentliche Arbeitszeit wurde im Arbeitsvertrag mit 1 Std./Wo. angegeben. Tatsächlich arbeitete Sie aber als Springerin wegen Ausfall und wurde nur für einzelne Zeiträume eingesetzt.
Die tatsächlichen Stunden wurden dann mit der 1 Std. verrechnet und nachgezahlt.
Jetzt sollte der Vertrag bis 30.06.26 verlängert werden.
Meine Frage:
Geht diese Konstellation überhaupt als kurzfristige Beschäftigung durch?
oder muss für 2026 ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Kann ich jemanden auf Abruf überhaupt als kurzfristig Beschäftigten arbeiten lassen?
Ich hoffe, ich konnte den Fall gut darstellen und bin sehr gespannt auf Ihre Rückmeldung.
Vielen Dank vorab.