Guten Tag,
eine Mitarbeiterin übernimmt die Pflege ihres Vaters während die eigentliche Pflegeperson (ihre Schwester) im Urlaub ist. Unsere Mitarbeiterin ist daher in der Zeit vom 11.08. bis 22.08. von der Arbeit freigestellt. Ich würde diese Zeit als unbezahlte Abwesenheit behandeln. In diesen Zeitraum fällt auch ein Feiertag, hierfür übernimmt dann wohl der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung?
Vielen Dank vorab und Grüße!