Guten Tag,
folgendes Szenario sei als Beispiel gegeben:
Das Unternehmen, welches im medizinischen Bereich tätig ist, fordert von allen beschäftigten MA (Vollzeit, Teilzeit, Minijober und kurzfristige Beschäftigung) die Absolvierung bestimmter Basisqualifikationen.
"Grundausbildung" - 50% online, 50% Praxis vor Ort
"Fortbildung" ebenfalls 50/50 (online und Präsenz) über uns möglich oder man kümmert sich selbstständig um entsprechende Weiterbildungen bei externen Trägern oder Onlineformaten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage ob und wenn ja in welchem Umfang das als Arbeitszeit zu vergüten ist.
Der eine führt hier an "Ihr fordert die Qualifikation, also müsst ihr mir die Zeit bezahlen", ein anderer sagt "Wenn ich Kurs X in meiner Freizeit mache (selbst bei externen Anbietern organisiert) zahlt mir das auch niemand...."