Expertenforum - Vergütung bei Rufbereitschaft

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  • 01
    Vergütung bei Rufbereitschaft

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in anderem Zusammenhang wurde bereits einmal das Thema Rufbereitschaft diskutiert.

    Kernaussage war das die zu vergütende Zeit auf den tatsächlichen Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft begrenzt ist.

    Erst einmal nachvollziehbar. Was ist aber, wenn Mitarbeiter Mustermann in der geplanten Rufbereitschaft NICHT zum Einsatz kam weil es keinen Auftrag für ihn abzuarbeiten gab?


    In der Theorie würde dann m.E. sein "bereithalten" unvergütet bleiben, was nicht wirklich förderlich für die Motivation der Kollegen wäre.

    Gibt es hier eine "Leitlinie" an der man sich bzgl. der Vergütungsstruktur orientieren kann?

    Oder ergibt sich gar aus gesetzlichen Vorgaben eine entsprechende Grundlage?

  • 02
    RE: Vergütung bei Rufbereitschaft

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine gesetzliche Regelung zur Vergütung der Bereithaltung bei Rufbereitschaften existiert nicht. Sie können sich allerdings an entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen orientieren. Im TVöD ist beispielsweise für die Bereithaltung eine Pauschale in Höhe des zweifachen bzw. vierfachen des jeweiligen tariflichen Stundenentgelts zu zahlen. Meines Erachtens ist empfehlenswert, in dem jeweiligen Tarifvertrag Ihrer Branche zu prüfen, ob dort eine Pauschale für die Dauer der Bereithaltung vorgesehen ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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