Sehr geehrte Damen und Herren,
in anderem Zusammenhang wurde bereits einmal das Thema Rufbereitschaft diskutiert.
Kernaussage war das die zu vergütende Zeit auf den tatsächlichen Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft begrenzt ist.
Erst einmal nachvollziehbar. Was ist aber, wenn Mitarbeiter Mustermann in der geplanten Rufbereitschaft NICHT zum Einsatz kam weil es keinen Auftrag für ihn abzuarbeiten gab?
In der Theorie würde dann m.E. sein "bereithalten" unvergütet bleiben, was nicht wirklich förderlich für die Motivation der Kollegen wäre.
Gibt es hier eine "Leitlinie" an der man sich bzgl. der Vergütungsstruktur orientieren kann?
Oder ergibt sich gar aus gesetzlichen Vorgaben eine entsprechende Grundlage?