Guten Tag,
bei einem Minijob gilt derzeit die bekannte Obergrenze von 556 Euro im Monat.
Bisher kannte ich es so das - sollte mal weniger Arbeitsleistung erbracht wurden sein - auch nur diese zu vergüten ist.
Beispiel: MA mit 16 Euro Stundenlohn hat statt seiner 34,75h, die maximal möglich sind, nur 30 gearbeitet -> Auszahlung von 30h x 16 Euro = 480 Euro und der Monat ist erledigt.
Nun hält sich bei uns im Haus die Aussage, dass "laut aktueller Rechtsprechung" immer die volle Summe (also 556 Euro) auszuzahlen ist. im oben beschriebenen Fall würde der Mitarbeiter somit seine 556 Euro überwiesen bekommen, schleppt sich aber gleichzeitig 4,75 Std. Minus mit in den neuen Kalendermonat.
Passt das zusammen?
Im Vertragstext sind auch Mehr- und Minderstunden pro Monat mit x % angegeben.
Spätestens beim Beschäftigungsende würde ein negativer Saldo doch zu einer Rückforderung führen.