Guten Tag,
folgende Grundvoraussetzungen liegen vor:
- Mitarbeiter ist in Vollzeit beschäftigt
- Arbeitszeitkonto existiert
- Regelungen im Arbeitsvertrag zum zeitlichen Ausgleich sind m.E. nicht vorhanden
Nun ist der Kollege an mehreren Tagen nicht zur Arbeit erschienen, AU liegt dafür keine vor -> dies schleppt sich somit im Arbeitszeitkonto als Minus mit.
Ist ein entsprechendes Stundenguthaben vorhanden mag sich dies ausgleichen.
Aber was ist wenn er hier ins Minus läuft?
In welchem Zeitraum sollte der Ausgleich sinnvollerweise erfolgen? (Angebote durch den AG in Form von Zusatzschichten bzw. längeren Diensten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind in Planung)
Können die Minusstunden überhaupt irgendwann "verfallen"?
Ich kenne es bisher nur so das sich der Saldo (egal ob positiv oder negativ) bis zum Beschäftigungsende mitschleift und dann mit der letzten Lohnabrechnung ausgeglichen wird.