Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Vereinbartes Entgelt zur Berechnung des Krankengeldes

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    welche Entgeltbestandteile gehören zum vereinbarten Bruttoentgelt, welches in der Entgeltbescheinigung anzugeben ist.

    Im TVöD gelten Zeitzuschläge für Nachtarbeit, Samstags-oder Sonntagsarbeit. Zählen die gezahlten Zuschläge zum vereinbarten Entgelt?

    Die gleiche Fragen ergibt sich für das Krankheits- und Urlaubsentgelt, bei dem ein Durchschnitt der Zulagen der letzten drei Monate gezahlt wird.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.






     

  • 02
    RE: Vereinbartes Entgelt zur Berechnung des Krankengeldes

    Guten Tag,

    für die Krankengeldberechnung werden Angaben zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt benötigt. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Zahlungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bzw. bei bezahltem Urlaub.
    Steuerfreie Zuschläge bleiben bei der Berechnung des Krankengeldes – und damit auch für die Übermittlung – außer Betracht. Weiterführende Hinweise finden sich im Titel 3.5 (Datenbaustein DBAE – Arbeitsentgelt) der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV.   

    Ihre Frage betrifft auch arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Vereinbartes Entgelt zur Berechnung des Krankengeldes

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine sehr ausführliche Darstellung zu den anzugebenden Entgeltbestandteilen in der elektronischen Entgeltbescheinigung finden Sie in der sogenannten Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustauschs Entgeltersatzleistungen (abrufbar unter der Internetseite www.gkv-datenaustausch.de).


    Dort sind auch vielfältige Sonderkonstellationen dargestellt.


    Die Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im TVöD regelt § 21. Diese Regelung ist auch Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgelts gemäß § 26 TVöD. Sollten Sie hierzu konkrete Fragen haben, stehen wir natürlich gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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