Sehr geehrtes Expertenteam,
welche Entgeltbestandteile gehören zum vereinbarten Bruttoentgelt, welches in der Entgeltbescheinigung anzugeben ist.
Im TVöD gelten Zeitzuschläge für Nachtarbeit, Samstags-oder Sonntagsarbeit. Zählen die gezahlten Zuschläge zum vereinbarten Entgelt?
Die gleiche Fragen ergibt sich für das Krankheits- und Urlaubsentgelt, bei dem ein Durchschnitt der Zulagen der letzten drei Monate gezahlt wird.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.