Hallo AOK Expertenteam,
unsere Arbeitnehmerin verdient 592 Euro im Monat und erhält jährlich im November eine Weihnachtsgratifikation von 60 % (356 Euro). Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wir als Arbeitgeber haben folgende Berechnung vorgenommen:
592 Euro x 12 Monate = 7.104,00 Euro
Berücksichtigung der Einmalzahlung 7.104 Euro + 356 Euro = 7.460 Euro
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt beträgt somit 621,67 Euro (7.460 Euro / 12 Monate).
Da die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro überschritten wird, liegt kein Minijob vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch wenn das reine monatliche Gehalt von 592 Euro unterhalb der Verdienstgrenze liegt.
Können Sie uns unsere Berechnung und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung so bestätigen?
Vielen Dank und freundliche Grüße