Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Verdienstgrenze Minijob

    Hallo AOK Expertenteam,


    unsere Arbeitnehmerin verdient 592 Euro im Monat und erhält jährlich im November eine Weihnachtsgratifikation von 60 % (356 Euro). Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.


    Wir als Arbeitgeber haben folgende Berechnung vorgenommen:


    592 Euro x 12 Monate = 7.104,00 Euro


    Berücksichtigung der Einmalzahlung 7.104 Euro + 356 Euro = 7.460 Euro


    Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt beträgt somit 621,67 Euro (7.460 Euro / 12 Monate).


    Da die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro überschritten wird, liegt kein Minijob vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch wenn das reine monatliche Gehalt von 592 Euro unterhalb der Verdienstgrenze liegt.


    Können Sie uns unsere Berechnung und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung so bestätigen?


    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Verdienstgrenze Minijob

    Hallo Hanna,
     
    da nach Ihrer Schilderung das zu erwartende Jahresentgelt (Summe von laufendem und einmaligem Arbeitsentgelt = 7.460,00 €) die nun maßgebende Jahresgrenze (7.236,00 €) für geringfügig entlohnte Beschäftigte überschreiten wird, stimmen wir Ihnen zu, dass das Beschäftigungsverhältnis seit 01.01.2026 grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.