Expertenforum - Verbundstudium - Student hat Firmenwagen mit 1%-Regelung - Ansatz Wohnung/Arbeit (1. TS)?

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  • 01
    Verbundstudium - Student hat Firmenwagen mit 1%-Regelung - Ansatz Wohnung/Arbeit (1. TS)?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter (Verbundstudium gesamte Dauer 4,5 Jahre, Hochschule) absolviert im Unternehmen (Handwerksbetrieb HSK) ein duales Studium /Verbundstudium (Hochschule München) im Studiengang Energie- und Gebäudetechnik (Ausbildungsberuf: Anlagenmechaniker).

    Der "Mitarbeiter" verbringt den größten Teil der Zeit auf den Baustellen und wird daher von uns keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Somit wird keine Berechnung für Wohnung/Arbeit über die Lohnabrechnung vorgenommen.

    Der Mitarbeiter wird also von unserer Seite als Einsatzwechsler geführt. Wir würden dies in einer Aktennotiz / Vereinbarung zum Ausbildungsvertrag festhalten.

    Wie verhält es sich nun mit den Zeiten, in welchen der Mitarbeiter im Betrieb oder an der Hochschule (erster Teil der Ausbildung auch Berufsschule) tätig ist?


    Wir würden dem Mitarbeiter erst zum Ende des Studiums eine 1. TS zuordnen - ab dem Zeitpunkt, wenn er im Betrieb die Bachelorarbeit schreibt.

    Ist das so in Ordnung oder wie müssten wir korrekt abrechnen?


    Besten Dank!!!


    MfG Lohnbuchhaltung


     

  • 02
    RE: Verbundstudium - Student hat Firmenwagen mit 1%-Regelung - Ansatz Wohnung/Arbeit (1. TS)?

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Verbundstudium - Student hat Firmenwagen mit 1%-Regelung - Ansatz Wohnung/Arbeit (1. TS)?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Berufsschule (und ggf. Hochschule) sind nur dann erste Tätigkeitsstätte , wenn sie für sich genommen die entsprechenden Anforderungen erfüllen, also der Tätigkeits- und Ausbildungsschwerpunkt nicht anderswo liegt (insbesondere: Ausbildungen außerhalb von Arbeitsverhältnissen, vgl. dazu Urteil FG Niedersachsen vom 20.09.2023 ,4 K 20/23).


    Im geschilderten Fall ist prägender Teil der Ausbildung die betriebliche Tätigkeit mit wechselnden Einsatzorten, sodass keine erste Tätigkeitsstätte existiert (auch die Berufsschule nicht als solche anzusehen ist).


    Korrekt ist auch die geplante Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte , sobald die wechselnden Einsatzorte wegfallen und der Mitarbeiter (für die Fertigung der Bachelorarbeit) seine Tätigkeiten im Unternehmen "ortsfest" erbringt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 04
    RE: Verbundstudium - Student hat Firmenwagen mit 1%-Regelung - Ansatz Wohnung/Arbeit (1. TS)?

    Liebes Expertenteam, ein großes Danke für die schnelle und gut erklärte Antwort!!!

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