Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter (Verbundstudium gesamte Dauer 4,5 Jahre, Hochschule) absolviert im Unternehmen (Handwerksbetrieb HSK) ein duales Studium /Verbundstudium (Hochschule München) im Studiengang Energie- und Gebäudetechnik (Ausbildungsberuf: Anlagenmechaniker).
Der "Mitarbeiter" verbringt den größten Teil der Zeit auf den Baustellen und wird daher von uns keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Somit wird keine Berechnung für Wohnung/Arbeit über die Lohnabrechnung vorgenommen.
Der Mitarbeiter wird also von unserer Seite als Einsatzwechsler geführt. Wir würden dies in einer Aktennotiz / Vereinbarung zum Ausbildungsvertrag festhalten.
Wie verhält es sich nun mit den Zeiten, in welchen der Mitarbeiter im Betrieb oder an der Hochschule (erster Teil der Ausbildung auch Berufsschule) tätig ist?
Wir würden dem Mitarbeiter erst zum Ende des Studiums eine 1. TS zuordnen - ab dem Zeitpunkt, wenn er im Betrieb die Bachelorarbeit schreibt.
Ist das so in Ordnung oder wie müssten wir korrekt abrechnen?
Besten Dank!!!
MfG Lohnbuchhaltung