Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns hatte mal eine Verbraucherinsolvenz (2016) und durch Restschuldbefreiung bestanden auch keine Schulden gegenüber den Gläubiger. Jetzt liegt eine Gehaltsabtretung vor.
Dazu hätte ich eine Frage:
1. Wenn z.B. die Verbraucherinsolvenz noch laufen würde, wäre dann eine Gehaltsabtretung unwirksam. Würde diese in die Insolvenzmasse fließen? Bis wann wäre eine Gehaltsabtretung zu beachten evtl. bis Antrag Restschuldbefreiung? Wie sind da die Regelungen?
2. Wird eine Gehaltsabtretung wie eine gewöhnliche Pfändung behandelt unter Beachtung der Freigrenzen, Unterhaltsberechtigen?
3. Wenn der AN sich zum Zeitpunkt der Gehaltsabtretung im Krankenstand befindet. Er bezieht bereits Krankengeld, müssen wir das als Arbeitgeber auf der Drittschuldnererklärung erklären? Sobald er wieder ,,gesund wäre'' müssten wir die Gehaltsabtretung fortsetzen oder?
Viele Dank für die Rückmeldung.
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