Sehr geehrte Experten!
Für einen verstorbenen Mitarbeiter, sind Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld und Zeitguthaben an die Erben auszuzahlen. Sind folgende Annahmen korrekt?
Die Verbeitragung dieser Einmalbezüge hat über den verstorbenen Arbeitnehmer zu erfolgen. Zuordnung zum Sterbemonat. Todestag war im Dezember. Da für den Mitarbeiter im gesamten Jahr keine SV-Tage angefallen sind (durchgehend Krankengeldbezug) erübrigt sich eine Korrekturabrechnung, da keine SV-Beiträge anfallen und keine Meldungen zu korrigieren sind?
Die Auszahlung bleibt also beitragsfrei.
Die Steuerberechnung erfolgt über die Merkmale der Erben zum Auszahlungszeitpunkt.
Freundliche Grüße
AL