Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Verbeitragung von Urlaubsabgeltung im Todesfall

    Guten Tag,

    Wie erfolgt die Versteuerung und Verbeitragung der Urlaubsabgeltung eines im Jahr 2024 verstorbenen Mitarbeiters, wenn die Auszahlung an die Erben erst im Jahr 2026 erfolgt? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

    Im Kalenderjahr 2025 gab es logischerweise keine SV Tage sowie kein laufendes beitragspflichtiges Entgelt, da der Beschäftigte bereits im Jahr 2024 gestorben ist.

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Verbeitragung von Urlaubsabgeltung im Todesfall

    Guten Tag,
     
    bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist nach § 23a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Da im Kalenderjahr 2025 und 2026 keine SV-Tage angefallen sind, bleibt diese selbst bei Anwendung der „Märzklausel“ beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Ihre Frage betrifft auch steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Gerne geben wir aber eine allgemeine Einschätzung:
     
    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglichen Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Für die Entstehung der Steuerschuld bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es allein auf den Zeitpunkt des Zuflusses an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.