Sehr geehrtes Expertenteam,
die BAVs nach §3Nr.63 EStG eines MA wurden gekündigt, die Rückkaufswerte wurden vom Versicherer direkt an den MA ausgezahlt. Das waren 4.120 Euro im Oktober und 12.839 im Dezember. Der MA hat ein schwankendes Bruttoentgelt von ca. 3.400 Euro.
Welche SV-Beiträge sind von Wem zu tragen? Wie ist die Berechnung? Wer muss Was Wie melden? Geht das über den "normalen" Beitragsnachweis durch den Arbeitgeber oder durch einen zusätzlichen Beitragsnachweis durch den AG, oder meldet der Versicherer das der Krankenkasse oder meldet der Arbeitnehmer das der Krankenkasse und die Krankenkasse holt sich die Beiträge direkt vom Arbeitnehmer?
Vielen Dank vorab für ein Feedback.