Liebe Experten, aufgrund eines Vergleiches soll eine Einmalzahlung für die Jahre 2022 - 2025 gezahlt werden. Die Summe der Einmalzahlung ergibt sich aus unterschiedlich hohen Zahlungen für die einzelnen Jahre.
Ist es für die beitragsrechtliche Behandlung korrekt, die Beiträge auf den anteiligen Nachzahlungsbetrag, der auf jedes dieser Jahre entfällt gemäß der im jeweiligen Jahr gültigen Bemessungsgrenzen, Beitragsgruppe des Mitarbeitenden und dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitragssatz zu ermitteln?
Eine Aufrollung der Abrechnung für diesen Zeitraum ist nicht mehr möglich - sind die Beiträge dann über das SV-Meldeportal zu melden und manuell zu überweisen (Storno Jahresmeldung alter Betrag, Meldung neuer Betrag)?
Ist es korrekt, dass gemäß §28 g SGB IV der Beitragsabzug beim Arbeitnehmer erfolgen darf, weil "ein an sich gegebener Rechtsanspruch auf Arbeitsentgelt nicht verwirklicht wurde"?
Besten Danke vorab für Ihre Hilfe und freundliche Grüße!