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  • 01
    Verbeitragung einer Sachzuwendung, die pauschal nach §37b EStG versteuert wurde

    Guten Tag,

    wenn wir eine Sachzuwendungen haben, die für den Mitarbeiter pauschal nach §37b EStG versteuert wurde, besteht weiterhin eine SV Beitragspflicht. Wenn wir diese Sachzuwendung beim Mitarbeiter der Verbeitragung unterwerfen, zählt diese Sachzuwendung als laufendes Entgelt oder als Einmalbezug?

    Vielen Dank für ihre Unterstützung.

    Grüße

  • 02
    RE: Verbeitragung einer Sachzuwendung, die pauschal nach §37b EStG versteuert wurde

    Hallo LBCEntgelt,

    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Einmalzahlungen) sind Zuwendungen, die sich nicht auf die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum beziehen (vgl. § 23a SGB IV). Dazu gehören Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume und ähnliche Leistungen.

    Aus dieser Legaldefinition kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass es sich um laufendes Arbeitsentgelt handelt, wenn die Zuwendungen für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gewährt werden.
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass die in Ihrem Sachverhalt beschriebene pauschal versteuerte Sachzuwendung keinem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann, erfolgt die Verbeitragung grundsätzlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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