Guten Tag,
wenn wir eine Sachzuwendungen haben, die für den Mitarbeiter pauschal nach §37b EStG versteuert wurde, besteht weiterhin eine SV Beitragspflicht. Wenn wir diese Sachzuwendung beim Mitarbeiter der Verbeitragung unterwerfen, zählt diese Sachzuwendung als laufendes Entgelt oder als Einmalbezug?
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Grüße