Hallo Expertenteam,
zum neuen Ausbildungsjahr wird am ersten Arbeitstag ein "Kennenlerntag" mit den neuen Auszubildenden veranstaltet, u.a. werden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Mittagessen im Restaurant (ausser Haus) eingeladen. Die Bewirtungskosten belaufen sich auf 30-40€ pro Kopf. Sind hier die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung gegeben, da die Teilnahme allen neuen Auszubildenden offensteht? Oder wie ist die Mittagsmahlzeit lohnsteuerrechtlich einzuordnen, wenn es sich eigentlich um eine verpflichtende Teilnahme handelt, da es sich um den ersten Arbeitstag der Auszubildenden handelt? Was gilt für die Kosten der Begleitpersonen (eigene Arbeitnehmende)?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.