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  • 01
    Veranstaltung Kennenlerntag für Auszubildende mit Bewirtung

    Hallo Expertenteam,

    zum neuen Ausbildungsjahr wird am ersten Arbeitstag ein "Kennenlerntag" mit den neuen Auszubildenden veranstaltet, u.a. werden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Mittagessen im Restaurant (ausser Haus) eingeladen. Die Bewirtungskosten belaufen sich auf 30-40€ pro Kopf. Sind hier die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung gegeben, da die Teilnahme allen neuen Auszubildenden offensteht? Oder wie ist die Mittagsmahlzeit lohnsteuerrechtlich einzuordnen, wenn es sich eigentlich um eine verpflichtende Teilnahme handelt, da es sich um den ersten Arbeitstag der Auszubildenden handelt? Was gilt für die Kosten der Begleitpersonen (eigene Arbeitnehmende)?

    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

  • 02
    RE: Veranstaltung Kennenlerntag für Auszubildende mit Bewirtung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation dürfte keine Betriebsveranstaltung anzunehmen sein, da die Veranstaltung nicht "gesellschaftlichen Charakter" trägt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG), sondern mit verpflichtender Teilnahme den Ausbildungszwecken dient.


    Wenn der Freibetrag nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht bereits anderweitig verbraucht ist (EUR 50 je Kalendermonat), können die Bewirtungskosten als Sachbezug nach dieser Norm ohne Lohnsteuerlast bleiben.


    Ansonsten kommt eine Pauschalbesteuerung nach § 37b Abs. 1 und 2 EStG in Betracht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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