Expertenforum - Urlaubsverfall

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  • 01
    Urlaubsverfall

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 14.03.2023 arbeitsunfähig und wurde zum 09.09.2024 ausgesteuert. Sie hat eine 5 Tage/Woche und 30 Tage Urlaubsanspruch TVöd. Aus dem Jahr 2023 bestehen noch 2023 Urlaubstage davon 13 gesetzlich sind verfallen zum 31.03.2025 und 10 tariflich (TVöd) verfallen zum 31.05.2024.

    Laut TVöd § 26 Tvöd kann der tarifliche für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 gekürzt werden, wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Wäre für den Zeitraum Oktober-Dezember (Aussteueurng ab 09.09.2024). Heißt 10 tariflich - 2 Tage = Rest 8 Tage tariflicher Urlaub + 20 gesetzlicher für das Jahr 2024.


    Darf eine Kürzung siehe oben für den tariflichen Urlaub vorgenommen werden, wenn der AG den Arbeitnehmer nicht schriftlich darauf hingewiesen hat? Der Arbeitgeber obliegt ja den Mitwirkungspflichten?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Urlaubsverfall

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die von Ihnen in Bezug genommene Regelung des § 26 Abs. 2c Tvöd wird europarechtskonform so ausgelegt, dass sie nur den tariflichen Zusatzurlaub, aber nicht den gesetzlichen Mindesturlaub im Falle einer langen Arbeitsunfähigkeit betrifft.


    Die Kürzung des tariflichen Urlaubs kann auch dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer nicht schriftlich darauf hingewiesen wurde. Für die Kürzung des Urlaubs bestehen die Hinweispflichten des Arbeitgebers, welche das Bundesarbeitsgericht für den Verfall von Urlaubsansprüchen aufgestellt hat, nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht


    Unterschrift ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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