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  • 01
    Urlaubssemester und kurzfristige Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Student ist in der PKV der Eltern familienversichert und von der GKV auf Antrag befreit. Er befindet sich aktuell in einem Urlaubssemester. Er möchte nunmehr eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate aufnehmen und über 603,00 € verdienen. Teilen Sie meine Ansicht, dass diese trotz des Einhaltens der Zeitgrenze keine kurzfristige sv-frei Beschäftigung gegeben ist, da die Tätigkeit auf Grund des Urlaubssemesters berufsmäßig ist? Oder ist eine sv-freie kurzfristige Beschäftigung doch möglich?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Urlaubssemester und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Kluge,
     
    Studierende, die bei fortbestehender Immatrikulation für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlaubt sind, nehmen in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil. Wird während der Dauer der Beurlaubung eine Beschäftigung ausgeübt, ist davon auszugehen, dass das Erscheinungsbild als studierende Person nicht gegeben ist.
     
    Somit finden die Werksstudentenregelungen während des Urlaubssemesters keine Anwendung. In der Folge besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, da das regelmäßige monatliche Entgelt – wie von Ihnen beschrieben - die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
     
    Daher stimmen wir Ihrer Auffassung zu, dass die kurzfristige Beschäftigung während des Urlaubssemesters komplett der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
     
    Die Tatsache, dass der Mitarbeiter von der „Krankenversicherung der Studierenden“ (KVdS) befreit wurde, hat auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmertätigkeit während des Urlaubssemesters keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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