Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Student ist in der PKV der Eltern familienversichert und von der GKV auf Antrag befreit. Er befindet sich aktuell in einem Urlaubssemester. Er möchte nunmehr eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate aufnehmen und über 603,00 € verdienen. Teilen Sie meine Ansicht, dass diese trotz des Einhaltens der Zeitgrenze keine kurzfristige sv-frei Beschäftigung gegeben ist, da die Tätigkeit auf Grund des Urlaubssemesters berufsmäßig ist? Oder ist eine sv-freie kurzfristige Beschäftigung doch möglich?
Vielen Dank Kluge