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  • 01
    Urlaubsberechnung und -abgeltung bei stark schwankenden Arbeitstagen und -zeiten

    Im Unternehmen (bei Vollzeit) gibt es eine 40 h-Woche an 5 Arbeitstagen mit 27 Tagen Jahresurlaub.

    Eine TZ-MA ist vom 24.3.-5.9. beschäftigt. Die Beschäftigungstage pro Woche und die Tagesarbeitszeiten variierten sehr stark!

    Zur Berechnung des korrekten Urlaubsanspruches und der nötigen Urlaubsabgeltung darf ich wie folgt vorgehen (?):

    - Anzahl der Beschäftigungstage der TZ-MA im genannten Zeitraum ermitteln = 65 Tage

    - Anzahl der Beschäftigungstage eines VZ-MA im genannten Zeitraum ermitteln = 145 Tage

    - Urlaubsanspruch eines VZ-MA für den genannten Zeitraum ermitteln = 15,75 Tage

    => Faktor ermitteln: Urlaubsanspruch VZ-MA / VZ-Arbeitstage => 15,75 Tage / 145 = 0,1086

    => diesen Faktor auf die 65 Tage anwenden => 65*0,1086 = final 7,05 Tage Urlaubsanspruch für die TZ-MA mit stark variierenden Tages-Arbeitszeiten.


    Berechnung des Urlaubsentgeltes (wg Abgeltung bei Austritt) wie folgt (?) :

    Durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag der 3 letzten vollen abgerechneten Monate (=Juni, Juli, August) oder darf ich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag über den kompletten Beschäftigungszeitraum (24.3.-5.9.25) nehmen?

    * vereinbarten Stundensatz lt Arbeitsvertrag = Urlaubsabgeltung


    Vielen Dank für eine Rückantwort!

  • 02
    RE: Urlaubsberechnung und -abgeltung bei stark schwankenden Arbeitstagen und -zeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaubsanspruch für den Vollzeitmitarbeiter beträgt meines Erachtens nur 11,25 Tage, da das Arbeitsverhältnis nur fünf volle Kalendermonate Bestand hatte.


    Im Übrigen ist dann aber die Berechnung über das Verhältnis der Anzahl der Arbeitstage des Vollzeitmitarbeiters und des Teilzeitmitarbeiters in dem Zeitraum vom 24. März bis 5. September korrekt.


    Für die Berechnung des sogenannten Zeitfaktors (also die Frage, wie viele Arbeitsstunden für einen Urlaubstag zu berücksichtigen sind, müsste bei stark schwankenden Arbeitszeiten hypothetisch ermittelt werden, wie viele Arbeitsstunden für jeden Urlaubstag anfielen.


    Nach der Rechtsprechung soll es zulässig sein, auf eine Durchschnittsbetrachtung abzustellen, allerdings nicht auf den Jahresdurchschnitt. Da hier über die Urlaubsabgeltung gestritten wird, ist es meines Erachtens sachgerecht, für die Berechnung des Zeitfaktors ebenfalls auf die letzten drei Monate abzustellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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