Expertenforum - Urlaubsanspruch nach Aussteuerung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsanspruch nach Aussteuerung

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    wir haben einen Mitarbeiter, dessen Krankengeldbezug über die Krankenkasse endet zum 04.08.2024. Mit einem Schreiben vom 22.07.24 der Krankenkasse des Mitarbeiters wurde uns mitgeteilt, dass die Krankenkasse, die Krankengeldzahlung mit dem 04.06.2024 beendet hat. Begründung: Zuerkennung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 01.08.2023. Ist der 05.08.2024 für uns als Firma trotzdem der Beginn, der Aussteuerung? Erwirbt der Mitarbeiter nach der Aussteuerung auch weiterhin Urlaubsansprüche? Vertraglich existiert hierzu keine Regelung.

     

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch nach Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaubsanspruch wird auch nach Aussteuerung erworben. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich nur der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses (Ausnahmen existieren beispielsweise bei Kurzarbeit „0“).


    Das Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch mit der Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderungsrente. Häufig existieren hierzu vertragliche Regelungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Bewilligung einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente endet. Auch dann gilt allerdings, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch schriftlich über die Beendigung unterrichten muss. Dies folgt auch § 15 Abs. 2 TzBfG. Das Arbeitsverhältnis endet erst zwei Wochen nach dieser schriftlichen Unterrichtung über die Beendigung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.