Sehr geehrtes Experten-Team,
wir haben einen Mitarbeiter, dessen Krankengeldbezug über die Krankenkasse endet zum 04.08.2024. Mit einem Schreiben vom 22.07.24 der Krankenkasse des Mitarbeiters wurde uns mitgeteilt, dass die Krankenkasse, die Krankengeldzahlung mit dem 04.06.2024 beendet hat. Begründung: Zuerkennung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 01.08.2023. Ist der 05.08.2024 für uns als Firma trotzdem der Beginn, der Aussteuerung? Erwirbt der Mitarbeiter nach der Aussteuerung auch weiterhin Urlaubsansprüche? Vertraglich existiert hierzu keine Regelung.