Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch von dualen Studenten im Praxisverbund mit einem Ausbildungsberuf. Die Studenten sind während der Betrieblichen Phase im Betrieb und erlernen den Beruf. Wird der Urlaubsanspruch anteilig für die Phase im Betrieb gerechnet oder für den ganzen Zeitraum auch während der Vorlesungszeit.
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Urlaubsanspruch dualer Student
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RE: Urlaubsanspruch dualer Student
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Urlaubsanspruch ist meist im zugrunde liegenden Vertrag geregelt. Sollte es sich um einen ausbildungsintegrierten Studiengang handeln, ist die Angabe der Urlaubsdauer im Ausbildungsvertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 9 BBiG verpflichtend.
Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz (20 Urlaubstage je Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche) oder, wenn es sich um minderjährige Studenten handeln sollte, die Staffelung gemäß § 19 Abs. 2 JArbSchG.
Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs werden auch die Tage der Vorlesungszeit berücksichtigt.
Allerdings kann der Urlaub häufig nur während der Praxiszeit tatsächlich gewährt werden, weil während der Vorlesungszeit Anwesenheitspflicht besteht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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