Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Urlaubsanspruch

    Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin fängt zum 09.02.2026 neu bei unserem Mandanten an. Sie hat genau 3 Tage gearbeitet bis einschließlich 11.02.2026. Danach war Sie krank. Da Sie noch in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung ist, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit bezieht Sie Krankengeld. Die Arbeitnehmerin soll jetzt gekündigt werden.

    Frage: entsteht überhaupt ein anteiliger Urlaubsanspruch?

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Mitarbeiterin hat einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Maßgebend ist dabei der Zeitmonat, nicht der Kalendermonat. Endet das Arbeitsverhältnis also vor dem 9. April 2026, beträgt der Urlaubsanspruch 1/12 des vereinbarten Urlaubs.


    Es kommt nicht darauf an, ob die Mitarbeiterin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich gearbeitet hat oder durchgehend arbeitsunfähig erkrankt war. Voraussetzung ist hier allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.


    Sollte das Arbeitsverhältnis erst nach dem 9. April 2026 enden, erhöht sich der Urlaubsanspruch entsprechend.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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