Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin fängt zum 09.02.2026 neu bei unserem Mandanten an. Sie hat genau 3 Tage gearbeitet bis einschließlich 11.02.2026. Danach war Sie krank. Da Sie noch in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung ist, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit bezieht Sie Krankengeld. Die Arbeitnehmerin soll jetzt gekündigt werden.
Frage: entsteht überhaupt ein anteiliger Urlaubsanspruch?