Expertenforum - Urlaubsanspruch

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  • 01
    Urlaubsanspruch

    Liebes Experten-Team,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Unserem Mitarbeiter stehen für das ganz Jahr 2025 30 Tage Urlaub zu. Er möchte sich jedoch für die Zeit vom 15.09.-07.11.2025 für eine Weiterbildung von uns unbezahlt freistellen lassen. Wie viel Erholungsurlaub steht ihm anteilig für das Jahr noch zu? Vielen Dank für die Hilfe!

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Urlaub im Falle des unbezahlten Sonderurlaubs gekürzt werden. Die Kürzung selbst nimmt das Bundesarbeitsgericht nach folgender Formel vor: Urlaubstage x Anzahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht dividiert durch 260 Arbeitstage (ausgehend von einer 5-Tage-Woche und 52 Wochen je Kalenderjahr). Sie müssten also ermitteln, wie viele Tage mit Arbeitspflicht im Zeitraum vom 15.09. bis 07.11.2025 anfallen, diese Arbeitstage von den 260 Arbeitstagen (unterstellt, der Mitarbeiter arbeitet in einer 5-Tage-Woche) abziehen und dieses Ergebnis dann in die obige Formel "einsetzen".


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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