Eine Arbeitnehmerin bezieht seit August 2025 Krankengeld und wird dies auf absehbare Zeit auch weiterhin tun.
Im März 2026 soll nun vom Arbeitgeber der Vorjahresurlaub (20) Tage abgegolten werden. Dazu muss die Sozialversicherungsunterbrechung (für mindestens einen Tag) aufgehoben werden. Dies ist aus unserer Sicht formal nicht richtig da der Krankengeldbezug ja weiter besteht. Wie ist deshalb vorzugehen?
Vielen Dank im voraus