Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin ist seid Januar 2024 Krank und erhält nun Krankengeld. Zum 31.08.25 wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht.
Jetzt muss noch die Urlaubsabgeltung erfolgen. leider wird bei uns im Lohnprogram die Abgeltung Steuerfrein gekennzeichnet.
Muss die Urlaubsabgeltung Verbeitragt werden? Ich habe mich Informiert, dass die Sozialabgaben abgefürt werden sollten. Bei einer neue angelegten Lohnart, wird nur die Lohnsteuer abgezogen, müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge verrechnet werden? Wie?
Danke