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  • 01
    Urlaubsabgeltung während Krankengeldbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Mitarbeiterin ist seid Januar 2024 Krank und erhält nun Krankengeld. Zum 31.08.25 wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht.

    Jetzt muss noch die Urlaubsabgeltung erfolgen. leider wird bei uns im Lohnprogram die Abgeltung Steuerfrein gekennzeichnet.

    Muss die Urlaubsabgeltung Verbeitragt werden? Ich habe mich Informiert, dass die Sozialabgaben abgefürt werden sollten. Bei einer neue angelegten Lohnart, wird nur die Lohnsteuer abgezogen, müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge verrechnet werden? Wie?


    Danke

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung während Krankengeldbezug

    Guten Tag,
     
    bei der Auszahlung einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Einmalbezug. Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem Sie sie auszahlen. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB  IV).
     
    Haben Sie in dem Kalenderjahr der Auszahlung noch kein laufendes Arbeitsentgelt gezahlt und liegen in dem laufenden Jahr keine SV-Tage vor, ist die Einmalzahlung grundsätzlich beitragsfrei. Dies gilt nicht, wenn die Einmalzahlung bis zum 31. März geleistet wird. Werden Einmalzahlungen im ersten Quartal eines Jahres gezahlt, ist immer zu prüfen, ob die Regelungen der Märzklausel anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass die Einmalzahlung ggf. dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet und unter Umständen sozialversicherungspflichtig im Rahmen der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze wird.
     
    Sofern in Ihrem Fall im Jahr 2025 keine SV-Tage vorliegen, ist die Urlaubsabgeltung beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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