Eine Mitarbeiterin ist seit dem 05.05.2021 im Krankengeldbezug.
Am 02.09.2022 wurde Sie bis zum 30.09.2022 ausgesteuert. Ab dem 01.10.2022 Rentenbezug.
Sie erhielt mit der Abrechnung September 22 eine Urlaubsabgeltung und eine Ruhestandzahlung.
Der Agentur für Arbeit wurde auch die Urlaubbsabgeltung gemeldet.
Ist die Urlaubsabgeltung SV-pflichtig? Im System wurde keine SV-pflicht festgestellt, da es keine laufenden Bezüge gab. Ist das korrekt?