Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Arbeitnehmerin, die seit dem 21.09.2023 nicht mehr bei uns beschäftigt ist und einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte, der zum 30.09.2025 beendet wurde. Nun soll die Arbeitnehmerin rückwirkend eine Urlaubsabgeltung von 24 Urlaubstagen für das Beschäftigungsjahr 2024 sowie 24 Urlaubstagen für das Beschäftigungsjahr 2025 erhalten. Wie ist ein solcher Fall sozialversicherungs- und steuerlich zu behandeln und wie ist die Abrechnung vorzunehmen?
Mit freundlichem Gruß
CHSBerlin