Expertenforum - Urlaubsabgeltung mit letzter Abrechnung bei Tod des Mitarbeiters

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  • 01
    Urlaubsabgeltung mit letzter Abrechnung bei Tod des Mitarbeiters

    Guten Tag,

    eine MA ist plötzlich letzte Woche verstorben. Der verbliebene Urlaubsanspruch soll mit der letzten Gehaltsabrechnung in diesem Monat ausbezahlt werden.

    Gibt es hier etwas sv- und steuerrechtlich zu beachten? Oder wird der Urlaub einfach als Einmalbezug sv- und steuerrechtlich verbeitragt?

    Ich habe jetzt soviele unterschiedliche Herangehensweisen gehört, so dass ich nicht weiß wie vorzugehen ist.


    Vielen Dank im Voraus


    UKoerner

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung mit letzter Abrechnung bei Tod des Mitarbeiters

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Situation ist nach LStR 19.9 vorzugehen. Bei Zahlungen im Sterbemonat oder für den Sterbemonat (also auch bei Urlaubsabgeltung, die im Sterbemonat ausgezahlt wird) darf gemäß LStR 19.9 Abs. 1 Satz 2 der Steuerabzug noch nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen erfolgen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist in jedem Falle für die Erben auszustellen und diesen zu übermitteln. (Zivilrechtlich empfiehlt sich insoweit, die Auszahlung erst nach Vorlage des Erbscheines vorzunehmen, sofern die Erbenposition nicht völlig zweifelsfrei ist. Bei Auszahlung an nicht berechtigte Empfänger droht ansonsten die nochmalige Inanspruchnahme seitens der tatsächlichen Erben.)


    Erfolgt die Auszahlung weder im Sterbemonat, noch für den Sterbemonat, sind gemäß LStR 19.9 Abs. 2 zwingend die Besteuerungsmerkmale des jeweiligen Empfängers (Erben) zugrunde zu legen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Urlaubsabgeltung mit letzter Abrechnung bei Tod des Mitarbeiters

    Sehr geehrtes Experten- Team Steuern,


    herzlichen Dank für die Antwort.

    Könnte es Zivilrechtlich auch zu Problemen kommen, wenn die Zahlung im Sterbemonat auf das Konto des verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt wird? Oder sollte hier zwar abgerechnet aber mit der Zahlung bis zum Erhalt eines Erbscheines gewartet werden?

    Dann wäre die Berechnung und Meldung der Lohnsteuer ja im Sterbemonat erfolgt.

    Herzliche Grüße

    UKoerner

  • 04
    RE: Urlaubsabgeltung mit letzter Abrechnung bei Tod des Mitarbeiters

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Nutzung des bisher verwendeten Zahlungsweges (Auszahlung auf das Konto des verstorbenen Mitarbeiters) dürften keine Beanstandungen (und Nachzahlungsrisiken) entstehen.


    Lohnsteuerlich ist dieser Weg ebenfalls vorzugswürdig, weil dann auch der Zahlungszufluss (in den Nachlass, damit an die Erben) im Sterbemonat vorliegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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