Expertenforum - Urlaubsabgeltung / Jahresbonus / Weihnachtsgeld im Todesfall

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  • 01
    Urlaubsabgeltung / Jahresbonus / Weihnachtsgeld im Todesfall

    Guten Tag,

    bei einem verstorbenen AN wird jetzt mit Austritt alles abgerechnet, was ihm zu diesem Zeitpunkt noch zustand. Da er wohl fast nie Urlaub genommen hat und dieser im betreffenden Betrieb auch nicht verfällt, kommt da einiges an Lohn zusammen.


    Ist es richtig, dass ich das sozialversicherungsmäßig nur diesem Jahr zuordne (bis zu den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen), auch wenn der auszuzahlende Urlaub aus mehreren Vorjahren kommt ? Die Märzklausel wäre ja im Mai nicht mehr anzuwenden.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung / Jahresbonus / Weihnachtsgeld im Todesfall

    Guten Tag,
     
    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt z. B. Mehrarbeitsstunden oder Lohnnachzahlung, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Beitragsrechtlich sind die Urlaubsabgeltungen wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln. Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist nach § 23a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Liegen in diesem Jahr SV-Tage vor, ist die Einmalzahlung beitragspflichtig. Die Zahlung ist beitragsrechtlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Entgelt dem Verstorbenen zuzurechnen. 

    Liegen in diesem Jahr keine SV-Tage vor, ist die Einmalzahlung beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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