Hallo,
wir haben eine schwer erkrankte Mitarbeiterin, deren Krankengeldanspruch bis Ende April 2023 läuft. Im Anschluss wird sie voraussichtlich Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III beziehen. Das Arbeitsverhältnis ist noch nicht gekündigt und soll vorerst auch noch nicht gekündigt werden.
Da unsicher ist, ob sie jemals wieder zurück an ihren Arbeitsplatz kommt, will die Firma alle oder zumindest einen Großteil der bisher nicht genommenen Urlaubstage abgelten.
Frage ist, ob die Urlaubsabgeltung, die die Firma jetzt im Februar/März 2023 an die Kollegin auszahlen möchte, auf das Krankengeld angerechnet wird bzw. das Krankengeld in dieser Zeit ruht, insbesondere im Hinblick auf das noch ungekündigte Arbeitsverhältnis.
Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Friedrich