Hallo Expertenteam,
unser Mitarbeiter ist zum 31.12.2024 ausgeschieden und soll nun im Januar 2025 eine Urlaubsabgelung erhalten. Er liegt monatlich über der BBG.
Wie ich bereits lesen konnte ist Abrechnung der Einmalzahlung bei einem beendeten Beschäftigungsverhältnis dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des "laufenden" Kalenderjahres zuzuordnen.
Das "laufende" Kalenderjahr ist 2025. Dann gibt es jedoch noch den Hinweis, sollte die Zahlung in der Zeit vom 01.01. - 31.03. (so ist es hier) "und" die anteilige BBG überschritten werden (ist hier nicht so, da er zum 31.12.24 ausgeschieden ist) ist die Zahlung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum (wäre hier der Dezember 2024) zuzuordnen.
==> Muss die Urlaubsabgeltung somit in den Januar 2025 gesetzt werden und somit beitragsfrei?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!