Expertenforum - Urlaubsabgeltung Erbberechtiger

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  • 01
    Urlaubsabgeltung Erbberechtiger

    Hallo,


    wir müssen eine Urlaubsabgeltung an eine Erbin auszahlen (der Mitabeiter ist in 09 2024 verstorben). Wie ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig abzurechnen? Können wir die Erbin für den Monat März vom 01.03. bis 31.03. anmelden und die Zahlung als Einmalzahlung abrechnen? Und welche Besonderheit muss ich beachten wenn die Erbin volle Erwerbsminderungsrente bezieht (SV-Schlüsselung). Können Sie mir bitte auch mitteilen, ob die Zahlung Umlagepflichtig ist?


    Vielen Dank und beste Grüße



     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung Erbberechtiger

    Guten Tag,
     
    vor dem Hintergrund des Bundesarbeitsgerichtsurteils vom 22.01.2019 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entschieden, dass Urlaubsabgeltungen verstorbener Mitarbeiter einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV darstellen und nach diesen Regelungen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Wird eine Einmalzahlung nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, erfolgt die Zuordnung grds. zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr.

    Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wird für die Beschäftigungszeiten gebildet, die im laufenden Jahr bei dem Arbeitgeber zurückgelegt wurden, der die Einmalzahlung gewährt. Entscheidend für die Bestimmung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen sind die sog. Sozialversicherungstage (SV-Tage). Dabei handelt es sich um die anzurechnenden beitragspflichtigen Tage.
     
    Da die Erben keine arbeitsrechtliche Verbindung zum Arbeitgeber haben, kommt eine Abrechnung über die Erben nicht in Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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