Hallo,
wir müssen eine Urlaubsabgeltung an eine Erbin auszahlen (der Mitabeiter ist in 09 2024 verstorben). Wie ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig abzurechnen? Können wir die Erbin für den Monat März vom 01.03. bis 31.03. anmelden und die Zahlung als Einmalzahlung abrechnen? Und welche Besonderheit muss ich beachten wenn die Erbin volle Erwerbsminderungsrente bezieht (SV-Schlüsselung). Können Sie mir bitte auch mitteilen, ob die Zahlung Umlagepflichtig ist?
Vielen Dank und beste Grüße