Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiterin ist seit März 2022 durchgehend arbeitsunfähig wegen Krankheit.
Im August 2023 ist die Mitarbeiterin nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer Urlaubsabgeltung, ausgezahlt im Austrittsmonat August 2023, aus unserem Unternehmen ausgeschieden.
Bei der Abrechnung in August 2023 hatte unsere Mitarbeiterin den Beitragsgruppenschlüssel 9111, somit wurden bei der Urlaubsabgeltung keine SV-Beiträge ermittelt und abgeführt.
Die Krankenkasse teilte uns nun mit, dass unsere Mitarbeiterin rückwirkend ab dem Januar 2023 eine volle Erwerbsminderungsrente erhält und wir die Mitarbeiterin entsprechend auf den Beitragsgruppenschlüssel 3101 umschlüsseln müssen.
Frage:
Ist eine Verbeitragung der Urlaubabgeltung ohne SV-Tage im laufenden Kalenderjahr bei einer vollen Erwerbsminderungsrente korrekt oder fallen keine SV-Beiträge an?